Was wir trinken

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Gesetzliche Bestimmungen für Trinkwasser: 1. TVO Jan. 1975 Neufassungen Mai 1986 Dez. 1990 Mai 2001 1. Änderung Mai 2011 2. Änderung Oktober 2012 aktuell: Trinkwasser-Verordnung vom Mai 2001, 2. Änderung gültig ab 14. Dez. 2012 basierend auf: Infektionsschutzgesetz und Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz Vorgabe: EU-Trinkwasser-Richtlinie Zusätzlich geltend nach § 7 TVO die sogenannte UBA-Liste, vom Umweltbundesamt veröffentlicht, „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung 2011“.

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen, es ist von ursprünglicher Reinheit und besitzt bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen. Seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant. (MTV § 2) MTV = Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 01. Aug 1984 (BGBl. II, S. 1036) in der Fassung vom 22. Okt.r 2014 (BGBl. I S. 1633) Anforderungen nach (MTV § 2 und MTV § 3) Natürliches Mineralwasser enthält entweder mehr als 1000 mg/L gelöste Mineralstoffe oder mehr als 250 mg/L freies Kohlendioxid oder wurde unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten besonders überprüft Zugelassene Aufbereitung : - Abtrennen von Eisen- und Schwefelverbindungen. - Entzug der freien Kohlensäure durch physikalische Verfahren und Versetzen oder Wiederversetzen mit Kohlendioxid. Grenzwerte nach MTV Anlage 3 und 4. Mikrobiologische Anforderungen nach § 4 MTV. Ein Mineralwasser muss amtlich anerkannt sein.
Zusammengefasst: Trinkwasser muss für den menschlichen Genuss und Gebrauch geeignet sein, kann aufbereitet werden und muss die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhalten. Mineralwasser muss natürlichen Ursprungs sein und hat weniger Grenzwerte einzuhalten als Trinkwasser. Tafelwasser kann aus Trinkwasser oder Mineralwasser unter Zusatz bestimmter Stoffe hergestellt werden und hat die gleichen umfassenden chemischen Grenzwerte wie Trinkwasser einzuhalten. Sodawasser ist ein Tafelwasser mit mindestens 570 mg/L Kohlendioxid. Quellwasser hat wie Mineralwasser einen natürlichen Ursprung, muss aber nur geringere Anforderungen einhalten. Heilwasser hat den Status eines Arzneimittels.
Ausführlich:

Trinkwasser (nach DIN 4046)

Für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser mit Güteeigenschaften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nach DIN 2000 und 2001 - Aufbereitung ist zugelassen - Es gelten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TVO) -  Mikrobiologische Anforderungen nach TVO

Quellwasser

ist Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen worden ist (MTV § 10(1)). (Ohne Anforderungen nach MTV § 2 und MTV § 3, die für natürliches Mineralwasser gelten) Die Grenzwerte für Trinkwasser müssen eingehalten werden. Mikrobiologische Anforderungen nach § 4 MTV. Zugelassene Aufbereitung : wie Mineralwasser Quellwasser benötigt im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser keine amtliche Anerkennung.

Tafelwasser

ist Wasser, das eine oder mehrere der genannten Zutaten enthält (MTV § 10(2)). Es besteht aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser unter möglichem Zusatz von (MTV § 11) - Natursole - Meerwasser - Natriumchlorid - Magnesiumchlorid und Magnesiumcarbonat Chemische Grenzwerte nach TVO. Mikrobiologische Anforderungen nach § 4 MTV Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 u. Abs. 3 . Tafelwasser benötigt im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser ebenfalls keine amtliche Anerkennung.

Sodawasser

ist ein Tafelwasser mit mindestens 570 mg/L Kohlendioxid

Heilwasser

ist ein natürliches Wasser, für das eine gesundheitliche Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden muss. Es muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Heilwasser hat nach § 2 Abs. 1 Arzneimittelgesetz den Status eines Arzneimittels.

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